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Für ambulante Pflegedienste

Ihre Abrechnungsmöglichkeiten

Was Sie als Pflegedienst für Ihre Patienten abrechnen können – alle Positionen mit gesetzlicher Grundlage. Stand März 2026.

Ihre Einnahmequellen pro Patient – auf einen Blick

LeistungBetragFrequenzQuelleParagraph
Pflegesachleistungenbis 2.299 €monatlichPflegekasse§36 SGB XI
Beratungseinsatzca. 73 €2×/JahrPflegekasse§37 Abs. 3
Pflegehilfsmittel40 €monatlichPflegekasse§40 Abs. 1–2
Wohnraumanpassungbis 4.180 €pro MaßnahmePflegekasse§40 Abs. 4
DiPA-Unterstützungbis 30 €monatlichPflegekasse§40a
Entlastungsleistungen125 €monatlichPflegekasse§45b
Häusliche Krankenpflegenach Verordnungnach BedarfKrankenkasse§37 SGB V
Digitalisierungsförderungbis 12.000 €einmaligPflegekasse§8 Abs. 8
Stand März 2026 (BEEP-Gesetz, PUEG, SGB XI/V). Vergütungssätze für Beratungseinsätze variieren nach Bundesland.
Leistungen \u00FCber die Pflegekasse (SGB XI)

Was Sie direkt mit der Pflegekasse abrechnen

Der Patient zahlt in der Regel nichts oder nur einen geringen Eigenanteil.

Pflegesachleistungen

§36 SGB XI

Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Beträge seit 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Kombination mit Pflegegeld möglich (§38 SGB XI).

PG 2: 761 €PG 3: 1.432 €PG 4: 1.778 €PG 5: 2.299 €

Beratungseinsatz

§37 Abs. 3 SGB XI

Verpflichtend für Pflegegeld-Empfänger. Sie besuchen den Patienten, prüfen die Pflegesituation, beraten zu Hilfsmitteln und Wohnraumanpassung und dokumentieren alles. Ab 2026 (BEEP-Gesetz): Nur noch 2 Pflichtbesuche/Jahr für alle Pflegegrade.

Praxis-Tipp: Der ideale Zeitpunkt für §40-Hinweis!

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

§40 Abs. 1–2 SGB XI

40 €/Monat für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz. Direkt von der Pflegekasse erstattet. Organisieren Sie die Lieferung für Ihre Patienten – stärkt die Kundenbindung.

Wohnraumanpassung – bis 4.180 €

§40 Abs. 4 SGB XI

Bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Türverbreiterungen, Rampen, rutschfeste Böden. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt: bis zu 16.720 €. Die meisten Patienten kennen diesen Anspruch nicht – Sie sehen täglich, wer profitieren würde. Antrag VOR Beginn der Maßnahme. Bearbeitungsfrist: 3 Wochen.

Hier setzt zuschusspartner.de an!

Entlastungsleistungen

§45b SGB XI

125 €/Monat für Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Hilfen oder Betreuung. Nicht verbrauchte Beträge übertragbar bis 30. Juni. Eine regelmäßige Einnahmequelle, die viele Pflegedienste noch nicht voll ausschöpfen.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

§40a SGB XI

Ab 2026 zwei getrennte Budgets: bis 40 €/Monat für die App selbst, bis 30 €/Monat für Unterstützungsleistungen durch Sie – Einweisung, Einrichtung, Begleitung bei der Nutzung.

Krankenkasse, Prävention & Förderung

Weitere abrechenbare Leistungen

Neben der Pflegekasse gibt es weitere Töpfe, die Sie nutzen können.

Häusliche Krankenpflege

§37 SGB V

Wundversorgung, Injektionen, Kompressionsstrümpfe, Blutzuckermessung. Ab 2026 (BEEP-Gesetz): Erweiterte Befugnisse – selbstständigere Wund- und Diabetesversorgung ohne Wartezeit auf ärztliche Verordnung.

Prävention – NEU ab 2026

§5 Abs. 1a SGB XI

Erstmals fester Bestandteil der häuslichen Pflege. Anti-Sturz-Training, Ernährungsberatung, Bewegungskurse. Wohnraumanpassung ist praktisch umgesetzte Sturzprävention – dokumentieren Sie das mit unserem Tool.

BEEP-Gesetz 2026

Digitalisierungsförderung

§8 Abs. 8 SGB XI

Bis zu 12.000 € (40 % Zuschuss) für Tablets, Dokumentationssoftware, IT-Infrastruktur. Verlängert bis 2030. Auch Tablets für den Bedarfscheck können hierüber mitfinanziert werden.

Bereit, diese Leistungen für Ihre Patienten zu nutzen?

Mit zuschusspartner.de machen Sie den §40-Zuschuss für Ihre Patienten zugänglich – kostenlos, mit Aufwandsentschädigung und voller White-Label-Unterstützung.

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